Für Holz-Kraft-Anlagen ist die Vergütung für eingespeisten Strom aus Biomasse folgender-maßen geregelt: Bis einschließlich 150 Kilowatt gibt es 13,32 Cent, bis einschließlich 500 Kilowatt 11,49 Cent und - bis einschließlich 1 Megawatt 10,29 Cent pro Kilowattstunde. Die Werte verringern sich jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres um 0,5 Prozent (BT-Drucksache 18/8860, §§ 42 bis 44 c EEG 2016).

Die Bioenergieverbände und der DBV werden nach der nun erfolgten Verabschiedung des EEG 2017 weiter intensiv auf dringend notwendige Korrekturen am Gesetz drängen. Die gegenüber früheren Entwürfen des nun verabschiedeten EEG erreichten Verbesserungen sind nicht zuletzt auf die Unterstützung aus verschiedenen Bundesländern zurückzuführen. Dies ermutigt die Branche. Denn in den Regionen Deutschlands weiß man um die wichtige Funktion der Bioenergie für den Strom- und Wärmemarkt und für die Wertschöpfung im ländlichen Raum.

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